Unfallinstandsetzung - Wir sind da wenn’s scheppert!


Wenn’s kracht ist es immer ärgerlich, 
doch meist ist der Schaden zu reparieren. Ob kleine Parkdelle oder Unfallschaden, wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen einen umfangreichen Schadensservice - kompetent und zuverlässig.

Unsere Leistungen:

  • Fachgerechte Unfallinstandsetzung
  • Zeitwertgerechte Reparatur
  • Kommunikation mit der Versicherung (in Verbindung mit einer Abtretung)
  • Schadenkalkulation
  • Sachverständigen-Gutachten
  • Karosserieinstandsetzung
  • Rahmen-Richtbankarbeiten
  • Lackieren
  • Vermessen
  • Smart-Repair
  • Autoglas
  • Mietwagen
  • Gewährleistung auf unsere Arbeit

Was tun im Schadensfall? Kühlen Kopf bewahren!

Am Unfallort sind Schädiger und Geschädigter nicht selten schockiert vom Unfallereignis. Eine gewisse Hilflosigkeit über all das, was auf den Einzelnen zukommt, ist gegeben. Diese besondere Situation nutzen gerne so genannte Unfallhelfer aus. Seien Sie misstrauisch gegenüber allen, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadensregulierung und angeblichen Streit mit Versicherung, Werkstatt, Gutachter usw. abnehmen wollen. Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie Kosten, die diese Unfallhelfer zu Ihrem angeblichen Vorteil verursachen, selbst tragen. Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Verlangen Sie, dass Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt Ihrer Wahl geschleppt wird. Lassen Sie Ihr Fahrzeug, wann immer es möglich ist, in eine seriöse Fachwerkstatt bringen. Diese muss nicht eine Reparaturwerkstatt Ihrer Automarke sein, sondern gerade die freien Karosserie-Fachbetriebe sind aufgrund ihrer meisterlichen Befähigung für den Bereich der Unfallinstandsetzung die richtige Adresse.

Von erheblicher Bedeutung ist dabei die Frage, wer Verursacher des Unfallschadens ist. Danach richtet sich die weitere Abwicklung. Es gibt 3 Fälle:


1. Fall: Sie sind am Unfall schuldlos
Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, aufkommen.

2. Fall: Sie sind Unfallschuldiger
In diesem Fall werden Schäden, die Sie an einem fremden Fahrzeug verursacht haben, vom Geschädigten gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug werden von Ihnen gegenüber Ihrer eigenen Versicherung als Kaskoschaden geltend gemacht, sofern Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Anderenfalls müssen Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst tragen.

3. Fall: Sie trifft Mitverschulden
Die Verteilung der Kosten und die Unfallabwicklung können schwierig werden. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist sinnvoll.

Freie Wahl der Fachwerkstatt
Im Haftpflichtschaden haben Sie stets das Recht der freien Werkstattwahl. Gleiches gilt für Kaskoschäden, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben, in einer “Vertrauens-Werkstatt” des Versicherers reparieren zu lassen.

Unser Service
Wir bieten Ihnen den kompetenten Service, angefangen beim Ersatzwagen, über Kostenvoranschlag bis hin zur fachmännischen Instandsetzung. Die Kalkulation des Schadens führen wir mit anerkannten Kalkulationssystemen durch. Während der gesamten Abwicklung stehen wir Ihnen, im Rahmen der gesetzliche Vorschriften, gerne mit Rat und Tat zur Seite. 


Schaden-Hotline: 

Karosserie & Lacktechnik >>> Römerstein-Böhringen: 07382 93 63 40

Autohaus >>> Römerstein-Donnstetten: 07382 684




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